Immobilienbewertung im Zugewinn

In der Regel wird eine Immobilie durch einen Sachverständigen Gutachter geschätzt. Dabei legt man das Ertrags-und Sachwertverfahren zu Grunde. Das jeweilige Gericht ist bei seiner Entscheidung verpflichtet auszuführen welche Bewertungsmethoden eingesetzt wurden und zu welchem Ergebnis das Gericht gelangt ist. Das Gericht muss auch bewerten, dass gegebenenfalls bei der Urteilsfindung eine Immobilie gering bewertet wird, gleichzeitig aber eine Verbesserung der Marktsituationen zu erwarten ist. In diesem Falle müsste gegebenenfalls der Wert der Immobilie über die Marktwert angesetzt werden. Wird die Immobilie verkauft zählt lediglich der tatsächliche Verkaufswert.
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