Im Arbeitsrecht bedarf die Kündigung, und zwar für beide Vertragsparteien
der Schriftform. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hält an der bisherigen Rechtsprechung nicht fest,
dass der Urlaubsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraumes nicht erfüllt werden kann.
Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil-oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der
Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und (oder) des Übertragungszeitraumes
erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24. März 2009-9 AZR 983\07
Wenn ein Mitarbeiter gegen seine Verpflichtung verstößt, bei Erledigung
seiner Arbeit angemessene Umgangsformen zu wahren, kann dies einen Kündigungsgrund
darstellen. Eine Kündigung setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer
durch eine Abmahnung hinreichend klare und eindeutige Verhaltensmaßregeln
vorgegeben bekommt und die Abmahnung die kündigungsrechtliche Warnfunktion erfüllt.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23. Juni 2009-2 AZR 283\08
Bei der Bemessung der Abfindungshöhe in einem Sozialplan können durch Arbeitgeber und Betriebsrat Altersstufen gemäß Paragraph 10 Satz 3 Nr.6 AGG gebildet werden. Dies insbesonders weil ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt typischerweise größere Schwierigkeiten haben.
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