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Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Natürlich ist der betuchte Mandant oder durch Rechtsschutz abgesicherte Mandant "Anwalts Liebling". Es ist jedoch nicht so, dass bei Geldknappheit keine Hilfe durch den Anwalt zu erwarten ist. Wenn sich die Hausfrau und Mutter nach 15 Jahren Ehe von ihrem Mann scheiden lassen will und keinen eigenen Verdienst hat und auch nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann, ist die Hilfe des Anwalt dennoch bezahlbar.Der Staat tritt hier helfend ein und gewährt außergerichtliche Beratungshilfe oder weitergehend sogar Prozesskostenhilfe.
Abhängig vom Einkommen des Antragstellers wird diese Hilfe gewährt. Bei Beratungshilfe muss man lediglich mit seinen Einkommensunterlagen oder dem Sozilahife- oder Arbeitslosenbescheid zum Amtsgericht und die Hilfe dort beantragen. Prozesskostenhilfe beantrage ich für meine Mandanten direkt.
Diese Hilfe ist für jegliches Rechtsgebiet im Zivilrecht zu erhalten. Je nach Einkommensituation ist die Hilfe in Raten zurückzuzahlen, wobei die Höhe der Selbstbeteiligung natürlich wiederum von den wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt.
Es ist dabei nicht gesagt, dass der Eigenheimbesitzer keine staatliche Hilfe zu erwarten hat. Der Vermögensstamm ist nur einzusetzen, soweit er zur Lebensführung nicht gebraucht wird.
Der rechtzeitige Gang zum Anwalt kann viel Ärger bereits im Vorfeld vermeiden.
Kontakt
Dominik W. GeisertD-79540 Lörrach
F: +49 (0)7621 / 16950 - 2
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