* Steuerklasse I
Ehegatte 307.000 € 256.000 € (evtl. Kürzung um den Kapitalwert der nicht der Erbschaftssteuer unterliegenden Versorgungsbezüge) (gilt für gesamte Steuerklasse I) Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, soweit der Wert insgesamt 41.000 € nicht übersteigt. Andere bewegliche körperliche Gegenstände, soweit der Wert insgesamt 10.300 € nicht übersteigt. Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder) 205.000 € bei Kindern und Stiefkindern bis zum 27. Lebensjahr - je nach Alter - zwischen 10.300 € und 52.000 € (evtl. Kürzung um den Kapitalwert der nicht der Erbschaftssteuer unterliegenden Versorgungsbezüge) Enkelkinder (Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder), Eltern und Großeltern, wenn sie ihre Abkömmlinge beerben 51.200 € keine
* Steuerklasse II
Die Eltern und Großeltern bei Schenkungen, die Geschwister, die Nichten und Neffen (Geschwisterkinder), die Stiefeltern, die Schwiegerkinder, die Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte 10.300 € keine Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke und andere körperliche Gegenstände soweit der Wert insgesamt nicht 10.300 € nicht übersteigt.
* Steuerklasse III
alle übrigen Erwerber 5.200 € keine Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke und andere bewegliche körperliche Gegenstände, soweit der Wert 10.300 € nicht übersteigt
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