Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Das Bundesarbeitsgericht hält an der bisherigen Rechtsprechung nicht fest, dass der Urlaubsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraumes nicht erfüllt werden kann. Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil-oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und (oder) des Übertragungszeitraumes erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24. März 2009-9 AZR 983\07
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